Dorothea Frederking, Landtagsabgeordnete und agrarpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lädt ein zu einer Informations-Veranstaltung mit anschließender Diskussion:
EU-Wiederherstellungsverordnung – Gesetz zur Rettung der Natur und der Lebensgrundlagen für die Menschen
Seit dem 18. August 2024 ist die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur in Kraft und gilt unmittelbar. Im Kern sollen bis zum Jahr 2030 auf 30 Prozent der Flächen Renaturierungsmaßnahmen ergriffen werden. Das Ziel ist, dass Schäden beseitigt werden, die Ökosysteme wieder in Balance kommen und ihre natürlichen Funktionen zur Sicherstellung der Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen erfüllen können. Das gilt für alle Flächen: Landwirtschaft, Wald, Grünflächen in Siedlungsgebieten und Gewässer – und es betrifft insbesondere die bereits bestehenden Schutzgebiete, soweit diese nicht in gutem Zustand sind. Nach 2030 sollen noch mehr Flächen erfasst werden.
Durch Maßnahmen wie Wiedervernässung, extensive Landwirtschaft oder die Renaturierung von Gewässern sollen geschädigte Ökosysteme renaturiert werden. Damit soll das dramatische Artensterben aufgehalten und der rasant fortschreitende Klimawandel eingedämmt werden. Zudem ist es für die Klimaanpassung vorteilhaft, wenn z. B. in Hitzesommern die Umgebung gekühlt wird.
In Deutschland sollen die Umweltministerien die Flächen und Renaturierungsmaßnahmen vorschlagen und mit den Flächeneigentümer*innen abstimmen. Das Bundesumweltministerium hat die Pläne der verschiedenen Bundesländer zusammengefasst. Demnächst beginnt eine offizielle Konsultation, an der sich alle Bürger*innen und auch Landwirt*innen beteiligen können.
Jutta Paulus, Mitglied des Europäischen Parlaments war für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verhandlungsführerin zu dieser Verordnung und wird zu dieser sprechen und Fragen beantworten. Sie wird Ziele, Maßnahmen und das Prozedere und die Zeitschiene zur Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung erklären. Dabei wird sie insbesondere auf die Einbeziehung der Flächeneigentümer*innen aus der Land- und Forstwirtschaft, die Freiwilligkeit der Maßnahmen und die finanzielle Kompensation eingehen. Sie wird auch erläutern, welche Referenzen und Indikatoren herangezogen werden.
Eine Anmeldung ist nicht zwingend erforderlich, hilft aber bei der Planung. Zur Anmeldung genügt eine formlose E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..