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Art des Angebotes
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Zielgruppe: Vereine/Verbände/Initiativen

Förderungen der Stiftung Mitarbeit

Starthilfeförderung

Mit der Starthilfeförderung möchte die Stiftung Mitarbeit Bürgerinnen und Bürger bestärken, sich an Gemeinschaftsaufgaben aktiv zu beteiligen und demokratische Mitverantwortung zu übernehmen. Dabei steht die Förderung von Aktionen und Initiativen im kommunalen Raum im Vordergrund. Bürgerschaftlich engagierte Gruppen benötigen in ihrer Anfangsphase oft einen finanziellen Impuls, um ihre Arbeit aufnehmen zu können. Die Stiftung Mitarbeit gibt mit der Starthilfeförderung in vielen Fällen eine wichtige Unterstützung aktiv zu werden und sich einzumischen.

Die Starthilfeförderung der Stiftung Mitarbeit richtet sich an neue Initiativen, junge Vereine und kleine lokale Organisationen, denen sonst keine oder nur unzureichende Fördermöglichkeiten offen stehen und die keinem finanzstarken Dachverband angeschlossen oder zuordenbar sind. Sie versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe und kann deshalb niemals Voll-, sondern immer bloß Anschubfinanzierung sein. Ein und dieselbe Aktion/Initiative kann in der Regel nur einmal mit einem Betrag von bis zu € 500,- gefördert werden.

Förderfonds Demokratie

Demokratie lebt vom Mitmachen. Demokratisches Handeln muss in einem gemeinsamen Lernprozess entwickelt und geübt werden. Mit dem Förderfonds Demokratie sollen vorbildliche Vorhaben, Ideen und Projekte unterstützt werden, die einen Beitrag zur Stärkung der Demokratie leisten. Menschen sollen ermutigt werden, demokratische Mitverantwortung zu übernehmen.

Für den Förderfonds Demokratie können sich zivilgesellschaftliche Demokratie-Initiativen (z.B. gemeinnützige Vereine, Stiftungen, Kinder- und Jugendprojekte, wissenschaftliche Institute, Sozialunternehmen, gGmbHs und selbstorganisierte Initiativen ohne Vereinsstruktur) aus dem gesamten Bundesgebiet bewerben.

Angesprochen werden zivilgesellschaftliche Projekte, Initiativen und Ideen, die sich der offenen Gesellschaft und ihren demokratischen Werten verpflichtet fühlen, sich auf der Grundlage der Menschenrechte für das Gemeinwohl engagieren, die Dialogfähigkeit und Pluralität fördern und deren Arbeit ganz oder in Teilen durch freiwilliges bürgerschaftliches Engagement getragen wird.

Die Bewerbung steht unter der Leitfrage: »Was trägt Ihr Projekt zur Stärkung der Demokratie bei?« Die Bewerber/innen erläutern im Förderantrag, welche demokratischen Impulse und welchen demokratischen Mehrwert das Projekt, die Idee, das Vorhaben im jeweiligen Wirkungskreis entfaltet. Innovative Ansätze und Vorhaben zur Demokratieentwicklung können auf dieser Grundlage eine Anschubfinanzierung erhalten, erprobte Projektideen, die bereits andernorts erfolgreich waren, können an andere Standorte transferiert werden. Somit sind auch Vorhaben förderfähig, die bereits vor Einsatz der Förderung gestartet sind. Es ist ausdrücklich gewünscht, dass geförderte Projekte sich mit weiteren Partnern vernetzen und im Rahmen ihrer Arbeit mit Akteuren aus Zivilgesellschaft, Politik, Verwaltung und Wirtschaft kooperieren.

Jedes ausgewählte Projekt erhält für die Umsetzung des Vorhabens eine einmalige Förderung bis zu einer Höhe von € 5.000,-. Alle geförderten Projekte erhalten zusätzlich zur finanziellen Unterstützung die Gelegenheit, an einer Projektwerkstatt teilzunehmen, die den Austausch, die Vernetzung und die Professionalisierung der Projekte unterstützt.

Der Förderfonds Demokratie wird von acht großen deutschen Stiftungen getragen. Die Stiftung Mitarbeit ist als Regiestelle für die Umsetzung des Förderprogramms zuständig.

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