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Art des Angebotes
Art des Angebotes
Frist: 31.12.2027
Zielgruppe: Kommunen/öff. Einrichtungen, Sonstige/Verschiedene
Anmerkung: ganzjährig Anträge
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Kommunalrichtlinie

Kommunen haben großes Potenzial, Treibhausgase zu reduzieren – und damit die Lebensqualität der Menschen vor Ort zu verbessern. Deshalb unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) mit der Kommunalrichtlinie (KRL) Kommunen sowie kommunale Akteurinnen und Akteure seit 2008 dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken. Indem sie Klimaschutzmaßnahmen wie energetische Modernisierungen umsetzen, können sie an vielen Stellen Betriebskosten einsparen.

Neuanträge werden vollständig digital gestellt und – mit wenigen Ausnahmen – innerhalb von fünf Monaten bewilligt, wenn alle formalen Kriterien erfüllt sind. Zudem erhalten Antragsteller eine vertiefte individuelle Beratung und feste Ansprechpersonen während des gesamten Antragsprozesses.

Bei Fragen rund um die Förderung bietet die Agentur für kommunalen Klimaschutz kostenlose Beratung an (telefonisch unter 030 39001 170 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

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