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Art des Angebotes
Art des Angebotes
Frist: 08.09.2024
Zielgruppe: Kinder, Jugendliche/junge Menschen, Erwachsene, Vereine/Verbände/Initiativen, Kommunen/öff. Einrichtungen

Stadtradeln 2024

Ab dem 13. März 2024 können sich Kommunen für STADTRADELN 2024 anmelden.

Am STADTRADELN kann sich jede Gemeinde, Stadt oder Landkreis/Region weltweit beteiligen. Ein Stadtratsbeschluss o. Ä. ist für eine Teilnahme bzw. Anmeldung nicht zwingend erforderlich, das Einverständnis der Kommune – z. B. durch (Ober)BürgermeisterIn, Verwaltung etc. – muss jedoch gegeben sein. Mindestens eine lokale Ansprechperson fürs STADTRADELN in der Kommune ist Voraussetzung, die bei der Anmeldung genannt werden muss. Zeitraum in dem das STADTRADELN an 21 aufeinanderfolgenden Tagen in den Kommunen durchgeführt werden kann: vom 1. Mai bis 30. September.

Teilnehmende Kommunen oder Städte zahlen einen Teilnahmebeitrag. Für Sachsen-Anhalt gibt es bisher noch keine Förderung durch das Bundesland. 

Das Ziel der Kampagne ist, mehr Menschen – und hier insbesondere die Kommunalpolitiker*innen als Entscheidungsträger*innen in Sachen Radverkehrsförderung – auf das Rad zu bekommen und dieses Thema durch einen Wettbewerb öffentlichkeitswirksamer darstellen und bearbeiten zu können. Gleichzeitig zeigen die Radelnden mit ihrer Teilnahme den Verantwortlichen, wie wichtig ihnen Klimaschutz und Radverkehrsförderung sind und wie viele schon jetzt mit dem Rad unterwegs sind.

 

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